Bergbahnen Flumserberg AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flumserberg, januar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bergbahnen Flumserberg AG und der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG

Änderungen vorbehalten.

1.1.  Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenpflichtigen und kostenfreien Dienstleistungen und Produkte der Bergbahnen Flumserberg AG (BBF) und der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG (LUFAG) sofern für letztere nicht anders lautende Bestimmungen des öffentlichen Verkehrs entgegenstehen. Nachfolgend werden die BBF und LUFAG einzeln oder zusammen als «Unternehmung» bezeichnet. 

1.2.  Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der Unternehmung und dem Kunden (aufgrund der Lesbarkeit wird nur die männliche Form gewählt) kommt mit der Bestellung, dem Kauf oder der Inanspruchnahme einer oder mehrerer Dienstleistungen zustande. Onlinebestellungen kommen mit der schriftlichen Bestätigung zustande. Damit werden auch die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Leistungs-/Produktebeschreibungen, Preise und Bedingungen und die dannzumal gültigen AGB akzeptiert, welche ein integrierender Vertragsbestandteil bilden. Diese Leistungen können von den Druckerzeugnissen und Online-Publikationen abweichen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen AGB gelten als vorbehaltlos angenommen.

1.3.  Ausweispflicht

Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahn-/Kontrollpersonals mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Führerausweis, Einheimisch-Ausweis) auszuweisen und muss sein Ticket bzw. die Kaufbestätigung des Online-Tickets vorweisen.

1.4.  Flumserberg-KeyCard

Die Flumserberg-KeyCard ist ein Datenträger für den berührungslosen Zutritt und bei allen Verkaufsstellen gegen eine Depot-Gebühr erhältlich. Sichtlich defekte KeyCards werden nicht kostenlos ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert.

1.5.  Datenschutz

Die Datenschutzerklärung der Unternehmung informiert darüber, welche Daten gesammelt, wie sie verwendet werden und welche Rechte die Gäste an ihren Daten haben. Die Datenschutzerklärung bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil der AGB.

2.1 Preise

Die Preise für die Fahrausweise werden im aktuellen Bergbahnen- Tarifprospekt und/oder im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. Mehrwertsteuer. Sämtliche Mehrtageskarten sind linear und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind Punkte- und Mehrtageswahlkarten. Diese müssen bis Ende der aktuellen Saison, Punktekarten innert 2 Jahren eingelöst werden. Ungebrauchte Tage verfallen und werden weder rückvergütet noch auf die nächste Saison übertragen. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen gemäss aktueller Publikation im Internet www.flumserberg.ch.

Zusätzlich zu den Ticketpreisen erheben die BBF ein KeyCard-Depot von CHF 5.00. Sie kann wiederholt, mit mehreren Angeboten gleichzeitig und zum Teil auch in andern Skigebieten (in der Ostschweiz) benutzt werden. Das Depot wird nach Rückgabe der Karte zurückerstattet.

2.2 Zahlung

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit bzw. Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von den BBF/LUFAG schriftlich bestätigt wird. Bei Bezahlung auf Rechung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechung gestellten Betrag bis zu dem auf der Rechung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Einwände gegen die Rechung sind schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugzinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach weiterer Mahnung aus, sind die BBF/LUFAG berechtig, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die BBF/LUFAG behalten sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den BBF/LUFAG. Banküberweisungs- und Cheque-Gebühren gehen zu Lasten des Absenders.

2.3 Zahlung von Online-Tickets

Die Online-Übertragung der Kreditkarten-Informationen erfolgt verschlüsselt über ein SSL-Zertifikat innerhalb des Saferpay-Fensters. Saferpay ist ein Produkt der SIX Multipay AG, 8021 Zürich.

2.4 Währung

Die Preisangabe erfolgt stets in Schweizer Franken (CHF). Die Euro- Umrechung erfolgt zum internen Umrechungskurs der BBF. Dieser wird laufend der Marktsituation angepasst. Wechselgeld wird grundsätzlich in Schweizer Franken ausbezahlt.

2.5 Preis- und Leistungsänderung

Die BBF/LUFAG behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.

3.1.  Preise

Die Preise werden in den Druckerzeugnissen und Online-Publikationen der Unternehmung publiziert und verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Zweifelsfall gelten die Preise auf der Webseite www.flumserberg.ch. Preisermässigungen sind nicht kumulierbar.

3.2.  Währung

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) publiziert. Die Unternehmung akzeptiert auch die Zahlung in Euro (€). Der angewendete Wechselkurs für Barzahlungen wird von der Unternehmung festgelegt. Euro-Münzen werden nicht akzeptiert. Wechselgeld wird in Schweizer Franken ausbezahlt. Bargeldlose Zahlungen werden zum aktuellen Tageskurs des Kreditkarteninstituts des Unternehmens respektive des Bankinstituts des Kunden abgebucht. Die Unternehmung akzeptiert zusätzlich Reka-Geld. Übrige Fremdwährungen werden nicht akzeptiert.

3.3.  Zahlung an physischen Verkaufsstellen

Die Zahlung erfolgt bei Vertragsabschluss und Ticketausgabe in bar oder mittels bargeldloser Zahlungsmittel. Die von der Unternehmung akzeptierten bargeldlosen Zahlungsmittel werden an den Verkaufsstellen benannt. Ticketbezüge gegen Rechnungsstellung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich, den in Rechnung gestellten Betrag, bis zum Fälligkeitsdatum zu begleichen. Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 8% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung nach Ablauf des Fälligkeitsdatums aus, ist die Unternehmung berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten und sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die Unternehmung behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Gebühren der Zahlungsüberweisung gehen zu Lasten des Kunden.

3.4.  Zahlung im Webshop

Die Unternehmung betreibt auf ihrer Webseite www.flumserberg.ch einen Webshop für den Kauf von ausgewählten Tickets. Die Zahlung erfolgt ausschliesslich über ausgewählte und kommunizierte bargeldlose Zahlungsmittel. Ticketkäufe werden auf die im Webshop benannten Datenträger geladen. Die Kaufbestätigung wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt. Online-Ticketbezüge gegen Rechnungsstellung sind nicht möglich.

4.1.  Gültigkeit

Alle Tickets sind nur während den publizierten Betriebszeiten bis zum aufgedruckten Enddatum gültig, sind persönlich und nicht übertragbar. Einzig Punktekarten und Tageswahlkarten sind übertragbar. Die Tageswahlkarten sind pro Tag nur von einer Person nutzbar und verfallen nach dem aufgedruckten Ablaufdatum. Die Gültigkeit der Jahreskarten beginnt am 01.11. und endet im Folgejahr am 31.10., unabhängig vom Kaufdatum. Mehrtageskarten sind an aufeinanderfolgenden Tagen bis zum aufgedruckten Enddatum gültig.

Die Jahreskarten Mo-Fr sind samstags und sonntags sowie an den kantonalen Feiertagen nicht gültig.

4.2.  Verlust oder Diebstahl

Verlorene, gestohlene oder missbräuchlich entzogene Einzel-, Tages-, Zweitages- oder Nightride-Tickets werden nicht ersetzt. Verlorene Mehrtages- (ab 3 Tage) oder Saison-/Jahreskarten werden gegen Vorweisung des Sperr- und Verkaufsbeleg ersetzt. Das verlorene Ticket wird gesperrt. Es wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.00 erhoben.

4.3.  Missbrauch

Jede missbräuchliche Benützung von Einzel-, Tages-, Nightride- oder Mehrtagestickets sowie Saison- oder Jahreskarten hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.00 erhoben. Zudem muss ein gültiges Ticket erworben werden. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass kein Missbrauch Dritter ermöglicht wird.

4.4.  Rückerstattung

Kann der Kunde infolge Unfall, Krankheit oder Tod die Leistung der Unternehmung gemäss dem gekauften Ticket nicht mehr in Anspruch nehmen, so kann das persönliche Ticket zusammen mit dem Artzeugnis bei der Unternehmung hinterlegt und einen Rückerstattungsantrag gestellt werden. Das Arztzeugnis oder die Todesbescheinigung muss von einem anerkannten Arzt oder Spital ausgestellt sein. Für die Berechnung der Rückerstattung gilt das im Arztzeugnis bestätigte Datum des Ereignisses. Der Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn das Ticket ab Datum des Ereignisses nicht mehr benutzt wurde. Die Rückerstattung erfolgt in bar, auf die bargeldlosen Zahlungsmittel oder via Flumserberg Geschenkkarte.

Der Prozentsatz der Rückerstattung für die Jahreskarten wird folgendermassen berechnet:

  • 01. - 30. November:     90% des Kaufpreises
  • 01. - 15. Dezember:      85% des Kaufpreises
  • 16. - 31. Dezember:      70% des Kaufpreises
  • 01. - 15. Januar:            60% des Kaufpreises
  • 16. - 31. Januar:            50% des Kaufpreises
  • 01. - 15. Februar:          40% des Kaufpreises
  • 16. - 28./29. Februar:   30% des Kaufpreises
  • 01. - 15. März:              20% des Kaufpreises
  • 16. März – 30. April       10% des Kaufpreises
  • ab 1. Mai                      keine Rückerstattung

Der Prozentsatz der Rückerstattung für die Sommersaisonkarten wird folgendermassen berechnet:

  • bis zum 31. Mai         90%   des Kaufpreises
  • 01. - 15. Juni              85%   des Kaufpreises
  • 16. - 30. Juni              70% des Kaufpreises
  • 01. - 15. Juli               60%   des Kaufpreises
  • 16. - 31. Juli               50% des Kaufpreises
  • 01. - 15. August         40%   des Kaufpreises
  • 16. - 31. August          30% des Kaufpreises
  • 01. - 15. September   20% des Kaufpreises
  • 16. - 30. September   10% des Kaufpreises
  • ab 1. Oktober             keine Rückerstattung

Kein Rückerstattungsanspruch besteht auf: Einzel-, Tages-, Zweitages- oder Nightride-Tickets sowie bei persönlichen Verhinderungsgründen, vorzeitiger Abreise, ungünstigen Wetter- und Schneeverhältnissen. Ein reduzierter Bahnbetrieb (insbesondere Vor- und Nachsaison) bleibt vorbehalten und berechtigt nicht zu Rückerstattungen.

Bei Einschränkungen durch Pandemie, höhere Gewalt, Teilschliessung oder Schliessung durch behördliche Anordnung, etc. erfolgt keine Rückerstattung.

Kunden können, gemäss Verordnung über die Personenbeförderung, vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie zum Beispiel: betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen; sich ungebührlich benehmen; Dritte gefährden, die Benützungs- und Verhaltensvorschriften missachten oder sich den Anordnungen des Personals widersetzen. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Ticket entzogen werden.

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung der Aktivität ungeeignet, können Kunden vom Transport ausgeschlossen werden.

Soweit zulässig, wird die Haftung des Unternehmens auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Unternehmung und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, werden dem Kunden die Rettungs- zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

Der Vertrag zwischen Kunde und der Unternehmung untersteht dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist 8890 Flums, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Annullationsbestimmungen

11.1 VIP-Gondel

Die Reservation der VIP-Gondel kann bis 48 Stunden vorab kostenlos storniert werden, danach wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.

11.2 GipfelFrühstück

Die Anmeldung für das GipfelFrühstück via Anmelde-Formular ist verbindlich. Bei Unfall oder Krankheit können Sie uns Ihr Artzeugnis zukommen lassen, damit wir Ihre Anmeldung stornieren können. Bei nicht Erscheinen wird das GipfelFrühstück nachträglich in Rechnung gestellt. Eine Annullation bis 48 Stunden vor der Veranstaltung ist kostenlos. 

Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, würden Sie am Vortag per Mail oder Tel. (SMS) darüber informiert werden. In diesem Falle würden keine Kosten für Sie entstehen.

11.3 Stellplatz Flumserberg Open Air

Die Anmeldung für den Stellplatz am Flumserberg Open Air via Anmelde-Formular ist verbindlich. Bei Unfall oder Krankheit können Sie uns Ihr Artzeugnis zukommen lassen, damit wir Ihre Anmeldung stornieren können. Bei nicht Erscheinen wird keine Rückerstattung der Einzahlung gewährt.

Nachtfahrten

Die Ausrüstung/Bekleidung der Passagiere muss den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsbedingungen angepasst sein. Dies gilt im speziellen bei Nachtfahrten und ausserbetrieblichen Fahrten.