Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen vorbehalten.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche die Bergbahnen Flumserberg AG (BBF) und die Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG (LUFAG) erbringen, inkl. Online-Ticketshop, Vermietung von Sportgeräten (Schlitten) usw. Die BBF hat die kaufmännische Geschäftsführung der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG (nachstehend «LUFAG» genannt) inne und führt im Winter den gemeinsamen Skipool Flumserberg in dem die BBF und LUFAG zusammengeschlossen sind.
1.1 Vertrag
Mit der Bestellung oder dem Kauf eines Fahrausweises oder einer Dienstleistung bzw. mit deren Inanspruchnahme kommt der Vertrag mit den Gesellschaften der BBF/LUFAG zustande. Die vorliegenden AGB gelten mittels jeder Bestellung/Kauf/Inanspruchnahme als vorbehaltlos angenommen.
1.2 Ausweispflicht
Der Kunde hat sich auf Verlangen des Kassen-/Bahn-/Kontrollpersonals mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Barcodekarten, Keycard, Swatch-ID, Einheimisch Ausweis (Bürgerkarte) und die Kaufbestätigung des Online-Ticket-Bezuges müssen ebenfalls vorliegen.
1.3 Datenträger
Die Keycard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Bahnen und Liften der BBF/LUFAG. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrere Jahre verwendbar. Die Keycard ist bei allen Verkaufstellen gegen ein Depot von CHF 5.00 erhältlich. Bei Rückgabe der KeyCard wird das Depot zurückerstattet. Sichtlich defekte Keycards werden nicht kostenlos ersetzt, auch wird das Depot nicht retourniert.
Barcode- und Einweg-Keycards sind depotlose Tages-/Einzelfahrtenkarten und werden für Fussgänger, Tourenfahrer und Gruppen verwendet.
Tages- und Saisonkarten können auch auf die Flumserberg-Kreditkarte der Bank Linth geladen werden. Der Bezug der Kreditkarte erfolgt mittels Kartenantrag bei der Bank Linth LLB AG, Uznach oder der Cornèr Banca SA, Lugano.
1.4 Datenschutz
Die BBF verpflichten sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten. Kundendaten werden lediglich zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, Missbrauchsverfolgung, Erheben wirtschaftlicher Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.
Der Kunde anerkennt und stimmt zu, dass die BBF in Fällen einer gemeinsamen Bereitstellung von Leistungen in Zusammenarbeit mit Dritten berechtigt ist, den betreffenden Dritten in dem Unfang Kundendaten zugänglich zu machen, als dies im Interesse der Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Im Übrigen ist die Weitergabe von Kundendaten an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden gestattet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die BBF gesetzlich verpflichtet sind, Personendaten an Dritte weiter zu geben.
1.5 Fahrausweise
Alle Wintersporttickets sind persönlich und nicht übertragbar. Davon ausgenommen sind nur Punktekarten. Saison- und Jahreskarten sind mit einem Foto versehen. Beim Online-Ticket muss die Kaufbestätigung und ein amtlich gültiger Ausweis mitgeführt werden.
1.6 Gültigkeit / öffentlicher Verkehr
1.6.1 Gültigkeit
Die Wintersporttickets sind auf allen Anlagen der Bergbahnen Flumserberg AG sowie der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG im Skipool Flumserberg gültig.
Der Bergbahnbetrieb erfolgt gemäss den veröffentlichten Betriebszeiten. Die Bergbahntickets haben keine Gültigkeit an Nachtanlässen wie Nachtskifahren, Nachtschlitteln usw.
Halbtageskarten ab 11.00 Uhr (mit halbstündlicher Reduktion bis 14.00 Uhr)
Stundenkarten mit 3 oder 4 Stunden ab Ticketausgabe (Die Zeit ist auf dem Ticket ersichtlich)
Für das Meilenweiss-Verbundticket (Jahreskarten) gelten separate Bedingungen/Gültigkeiten und AGB’s. Infos: www.meilenweiss.com
Punktekarten sind übertragbar. Mehrtageswahlkarten (5- und 10-Tage in der Saison) sind pro Tag von einer Person nutzbar. Punktekarten sind während 2 Jahren gültig. Mehrtageswahlkarten verfallen am Ende der Wintersaison.
1.6.2 öffentlicher Verkehr
Im Winter verkehrt ein „Sportbus“ von Flumserberg-Bergheim nach Flumserberg-Tannenboden sowie auf den Nebenstrecken auf Flumserberg-Tannenboden. Die Benutzung dieser Linien ist für Inhaber gültiger Lifttickets kostenlos. Aktuelle Fahrpläne werden auf www.flumserberg.ch veröffentlicht.
1.7 Altersklassen
Kinder unter 6 Jahren fahren gratis. Reduzierte Kindertarife vom 6. bis 12. Geburtstag sowie reduzierte Jugendtarife vom 12. bis 18. Geburtstag. Erwachsenentarife gelten ab dem 18. Geburtstag.
1.7.1 Senioren
Senioren ab 60 Jahren und älter erhalten mit Einschränkungen 20% Reduktion. Ein Nachweis ist erforderlich. An Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen nicht gültig. Nur beim Kauf einer 1-Tageskarte gültig.
1.8 Gruppen
Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 10 Fahrausweise bezogen und bezahlt werden. Als Gruppe gelten Vereine, Clubs, Firmen oder amtlich anerkannte Schulen. Der Gruppenleiter muss alle Tickets gemeinsam beziehen und bezahlen. Eine Einzelabgabe der Gruppentickets durch die BBF/LUFAG ist nicht möglich. Die Tickets müssen den gleichen Gültigkeitsbereich und die gleiche Gültigkeitsdauer aufweisen. Detaillierte Informationen über attraktive Gruppenrabatte sind an den Verkaufstellen erhältlich.
1.9 Leistungen
Die Leistungen der BBF ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn-/Tarifprospekt bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten. Spezialtarife, Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Die Preise für die Fahrausweise werden im aktuellen Bergbahnen-Tarifprospekt und/oder im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Bergbahntickets verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. Mehrwertsteuer. Sämtliche Mehrtageskarten sind linear und nicht einzeln wählbar. Davon ausgenommen sind Punkte- und Mehrtageswahlkarten. Diese müssen bis Ende der aktuellen Saison, Punktekarten innert 2 Jahren eingelöst werden. Ungebrauchte Tage verfallen und werden weder rückvergütet noch auf die nächste Saison übertragen. Bei unterschiedlichen Tarifangaben in den einzelnen Prospekten und elektronischen Medien gelten die Bestimmungen gemäss aktueller Publikation im Internet www.flumserberg.ch.
Zusätzlich zu den Ticketpreisen erheben die BBF ein Keycard-Depot von CHF 5.00. Sie kann wiederholt, mit mehreren Angeboten gleichzeitig und zum Teil auch in andern Skigebieten (in der Ostschweiz) benutzt werden. Das Depot wird nach Rückgabe der Karte zurückerstattet.
2.2 Zahlung
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit bzw. Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine Ausnahmeregelung ist im Voraus zu vereinbaren und nur dann gültig, wenn sie von den BBF/LUFAG schriftlich bestätigt wird. Bei Bezahlung auf Rechung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechung gestellten Betrag bis zu dem auf der Rechung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Einwände gegen die Rechung sind schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen zu erheben. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugzinsen von 5% zu bezahlen. Bleibt die Zahlung auch nach weiterer Mahnung aus, sind die BBF/LUFAG berechtig, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen. Die BBF/LUFAG behalten sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den BBF/LUFAG. Banküberweisungs- und Cheque-Gebühren gehen zu Lasten des Absenders.
2.3 Zahlung von Online-Tickets
Die Online-Übertragung der Kreditkarten-Informationen erfolgt verschlüsselt über ein SSL-Zertifikat innerhalb des Saferpay-Fensters. Saferpay ist ein Produkt der SIX Payment Services AG, 8021 Zürich.
2.4 Währung
Die Preisangabe erfolgt stets in Schweizer Franken (CHF). Die Euro-Umrechung erfolgt zum internen Umrechungskurs der BBF. Dieser wird laufend der Marktsituation angepasst. Wechselgeld wird grundsätzlich in Schweizer Franken ausbezahlt.
2.5 Preis- und Leistungsänderung
Die BBF/LUFAG behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preisangaben im Internet sowie in Prospekten und Preislisten bis zum Vertragsabschluss zu ändern.
3.1 Rückerstattungen
3.1.1 Unfall oder Krankheit
Bei Unfall oder Krankheit des Karteninhabers muss das Abonnement mit Artzeugnis so rasch als möglich, spätestens aber 14 Tage nach dem Unfall/Krankheit, bei einer Ausgabestelle hinterlegt werden (auch durch Drittpersonen möglich). Sofern das Abonnement nicht mehr benützt werden kann, werden gegen Abgabe eines Arztzeugnisses, das von einem praktizierenden Arzt bzw. von einem Spital ausgestellt sein muss, die nicht genutzten Tage zurückerstattet. Für die Berechnung der Rückerstattung ist der Unfalltag relevant.
Kein Rückerstattungsanspruch besteht auf: Einzelfahrten, Stunden-, Halbtages-, Eintages-, Promotions- und Spezialtickets.
Der Prozentsatz der Rückerstattungen für Saison- und Jahreskarten wird folgendermassen berechnet:
- 01. - 30. November: 85 % des Kaufpreises
- 01. - 15. Dezember: 75 % des Kaufpreises
- 16. - 31. Dezember: 60 % des Kaufpreises
- 01. - 15. Januar: 50 % des Kaufpreises
- 16. - 31. Januar: 40 % des Kaufpreises
- 01. - 15. Februar: 30 % des Kaufpreises
- 16. - 28./29. Februar: 20 % des Kaufpreises
- 01. - 15. März: 10 % des Kaufpreises
- ab 16. März keine Rückerstattung
Die Rückerstattung erfolgt in Bar oder als Flumserberg Geschenkkarte. Rückerstattungen von Kreditkarten-Zahlungen erfolgen per Kreditkarte.
Rückerstattungen sind nur bis Ende der aktuellen Saison möglich.
Der Prozentsatz der Rückerstattung für Sommersaisonkarten wird folgendermassen berechnet:
- bis Ende Juni 70 % des Kaufpreises
- bis Ende Juli 50 % des Kaufpreises
- bis Ende August 30 % des Kaufpreises
- ab Anfangs September keine Rückerstattung
Rückerstattungen sind nur bis Ende der aktuellen Saison möglich.
3.1.2 Keine Rückerstattungsgründe
Keine Rückerstattung bei persönlichen Verhinderungsgründen, vorzeitiger Abreise, ungünstige Wetter- und Schneeverhältnissen. Ein reduzierter Bahnbetrieb (insbesondere Vor- und Nachsaison) bleibt vorbehalten und berechtigt nicht zu Rückerstattungen.
3.1.3 Rückerstattung im Falle einer Epidemie, Pandemie oder Strommangellage in der Wintersaison 2022/23 oder der Sommersaison 2023
a) Jahreskarte
Im Falle einer behördlich angeordneten, ganztägigen Schliessung aller Bahnanlagen (alle Gondel- und Sesselbahnen mit Ausnahme der Gondelbahn SeeJet von Unterterzen nach Tannenboden) infolge einer Epidemie/Pandemie oder Strommangellage im Winter 2022/23 oder Sommer 2023 werden gekaufte Jahreskarten pro-rata der Anzahl behördlich angeordneter Schliesstage zurückerstattet, wobei folgende Wertverteilung des Kaufpreises der Jahreskarte gilt:
- Wintersaison (15.12.2022 bis 15.03.2023): 75% des Kaufpreises;
- Sommersaison (15.06.2023 bis 15.10.2023): 25% des Kaufpreises.
Das Kaufdatum wird in der Berechnung der Rückerstattung nicht berücksichtigt. Die Rückerstattung muss innert 30 Tagen nach Abschluss der Sommersaison 2023 online beantragt werden und erfolgt innert drei Monaten nach Eingang in Form eines Wertgutscheins (Flumserberg Geschenkkarte), welcher in allen Betrieben der BBF-Gruppe einlösbar ist.
b) Tages- und Mehrtageskarten
Im Falle einer behördlich angeordneten, ganztägigen Schliessung aller Bahnanlagen (alle Gondel- und Sesselbahnen mit Ausnahme der Gondelbahn SeeJet von Unterterzen nach Tannenboden) infolge einer Epidemie/Pandemie oder Strommangellage im Winter 2022/23 oder Sommer 2023 werden gekaufte Tages- und Mehrtageskarten pro-rata der Anzahl nicht mehr nutzbarer Tage zurückerstattet. Im Falle einer temporären Schliessung während der Winter- bzw. Sommersaison erfolgt keine Rückerstattung auf Mehrtageskarten.
Die Rückerstattung muss spätestens innert 30 Tagen nach Abschluss der Winter- bzw. Sommersaison schriftlich an BBF unter Beilage der betroffenen Tages- oder Mehrtageskarte beantragt werden und erfolgt innert drei Monaten nach Eingang in Form einer Flumserberg Geschenkkarte, welcher in allen Betrieben der BBF-Gruppe einlösbar ist.
3.2 Ticketverlust-/Ersatz
Verlorene, gestohlene oder missbräuchlich entzogene Tickets werden nicht ersetzt.
3.3 Ticketmissbrauch
Das Kassen-, Bahn- oder beauftragtes Kontrollpersonal ist jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen durchzuführen. Der Kunde hat sich mit einem amtlich gültigen Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) auszuweisen. Jede missbräuchliche Benützung von Fahrausweisen, insbesondere die Übertragung von Lifttickets oder Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Nebst der tarifmässigen Taxe des unberechtigt auf sich getragenen oder ungültigen Fahrausweises wird, gestützt auf Art. 16 des eidg. Transportgesetzes vom 4. Oktober 1985, ein Zuschlag von CHF 150.00 erhoben. Zudem muss ein gültiges Ticket erworben werden. Die BBF behält sich überdies eine polizeiliche Verzeigung bzw. strafrechtliche Verfolgung vor. Der Fahrausweissinhaber ist dafür verantwortlich, dass mit seinem Ticket kein Missbrauch Dritter ermöglicht wird.
4.1 Störung in der Leistungserbringung/Betriebseinstellung
Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördlichen Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromunterbrüchen) berechtigen weder zu Rückerstattung noch zu Entschädigung.
4.2 Variantenfahren / Wildruhe- und Waldschutzzonen
Für Varianten-, Ski- und Snowboardfahrer bestehen abseits der markierten und kontrollierten Pisten erhöhte Gefahren. Wer Spuren in gefährlichen, steilen Hängen hinterlässt, verleitet andere, unerfahrene Fahrer zum Nachahmen, was bei geänderten Witterungs- und Schneeverhältnissen zu Lawinen führen kann. Die Pisten der BBF sind im freien Gelände angelegt. Kleine Waldparzellen werden umfahren, denn es sind geschützte Wald- und Wildschutzzonen. Bäume und Sträucher sollen nicht beschädigt und das Wild nicht beunruhigt oder aus seinen Einständen vertrieben werden. Bitte beachten Sie unsere Informationstafeln und Hinweisschilder zum Wildschutz.
4.3 Rücksichtsloses Verhalten/Fehlverhalten des Ticketkäufers
Bei rücksichtslosem Verhalten, Verstoss gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnung des Bahn-, Kassen oder Kontrollpersonals, insbesondere bei Nichtbeachtung der FIS-Regeln, Missachtung von Signalen, Weisungen und Absperrungen sowie beim Befahren von gesperrten Pisten, lawinengefährdeten Hängen oder Wildruhe- und Waldschutzzonen, kann die BBF/LUFAG dem Ticketinhaber den Fahrausweis entziehen. Ausserhalb der offiziellen Betriebszeiten sind die Abfahrten/Pisten geschlossen und das Fahren auf der Piste verboten. Die letzte Pistenkontrolle wird jeweils nach Schliessung der Bergbahnen durchgeführt.
Wer infolge Trunkenheit oder Drogenmissbrauch die Sicherheit und Ordnung im Wintersportgebiet gefährdet, kann von der Benützung der Bahnanlagen und Wintersportpisten vorübergehend oder für immer ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
Wer Anlagen und Einrichtungen der BBF/LUFAG beschädigt oder verunreinigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung/Verunreinigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
4.4 Kindertransport
Kinder unter 1.25 m dürfen nur in Begleitung von deren Verantwortlichen oder einer Begleitperson auf einem Sessel befördert werden. Diese müssen unmittelbar neben den Kindern sitzen. Es dürfen höchstens jeweils 2 Kinder nebeneinander sitzen. Verantwortlich für die Kinder sind die Eltern oder die Personen, denen die Eltern die Aufsicht übertragen haben (Freunde, Skilehrer usw.)
4.5 Funsportgeräte
Aus Sicherheitsgründen und gemäss geltenden SKUS-Regeln werden Funsportgeräte aller Art (Snowbikes usw.) nur noch an den Schleppliften D1 - D4 befördert.
4.6 Pistenmarkierungen
Die Pisten sind mit beidseitiger Markierung gekennzeichnet. Zur Orientierung ist am rechten Pistenrand ein gelbes Band angebracht.
4.7 FIS-Regeln
Es gelten die 10 Verhaltensregeln der FIS für alle Schneesportgäste (www.fis-ski.com)
- Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee-, und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
- Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
- Anhalten: Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
- Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzten.
- Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
- Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer oder Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Erleidet ein Ticketkäufer einen Unfall im Wintersportgebiet, kann der Rettungsdienst der BBF in Anspruch genommen werden. Die Bergungskosten werden von der BBF nach Aufwand direkt in Rechnung gestellt. Zusätzlich können Kosten Dritter wie z.B. Krankenwagen-Transport, Taxi, Flugrettung usw. entstehen. Es ist Sache des Patienten, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.
Die Vermietung von Sport- und anderen Gerätschaften wird mittels individualisierter Mietverträge und der darin enthaltenen Bestimmungen geregelt. Die AGB sind dabei immer integrierter Bestandteil solcher mit der BBF abgeschlossenen Mietverträgen. Der Mieter haftet für grobfahrlässige Beschädigungen der Mietgegenständen. Bei Diebstahl ist ein offizieller Polizeirapport unerlässlich. Zurzeit bieten die BBF Vermietung von Schlitten und Skidepotkästen an.
Bei Kundenanlässen gelten ebenfalls die AGB’s der BBF/LUFAG. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der BBF zustande.
Zulasten des Kunden gehen:
- unvorhergesehene Zusatzkosten bei Transport infolge Wetter- und Schneeverhältnissen (z.B. Transport für Förderbahnen, Pistenmaschinen, Lastwagen, Helikopter)
- unvorhergesehene Zusatzkosten für Extrafahrten
- unvorhergesehene Zusatzkosten für zusätzliche Präparationsarbeiten mit Pistenmaschinen
- unvorhergesehene Zusatzkosten für zusätzliche Personaleinsätze
- unvorhergesehene Zusatzkosten für Konzeptänderungen und weiter Abklärungen
Zahlungskonditionen:
- 50% Anzahlung bei Buchung
- 50% bei Bezug der Leistung
Bei Rücktritt vom Auftrag werden für die Aufwendungen folgende Ansätze verrechnet:
- 50% Anzahlung (bis 10 Tage vor Anlass)
- 80% 2 Tage vor Anlass
Werden kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach, ist die BBF/LUFAG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Das zur Verfügung gestellte Material bleibt Eigentum der BBF/LUFAG und ist nicht gegen Diebstahl versichert. Es ist untersagt, an dem zur Verfügung gestellten Material Änderungen vorzunehmen oder die Firmenbezeichnung zu entfernen.
Bei schlechten oder schwierigen Schnee- und/oder Wetterverhältnissen im Veranstaltungsgelände oder in dessen Umgebung behalten sich die BBF/LUFAG das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits entstandenen Kosten nach Aufwand verrechnet.
Allfällige Beanstandungen der Ticketkäufer, welche die Leistungserbringungen der BBF/LUFAG betreffen, sind unverzüglich an die BBF/LUFAG zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Ticketkäufer allfällige Ansprüche gegenüber der BBF/LUFAG verloren.
Die Haftung der BBF/LUFAG für Personen und Sachschäden wird auf jene Fälle, welche das Schweizerische Gesetz zwingend vorschreibt, beschränkt.
Gänzlich ausgeschlossen ist die Haftung für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Wintersportpisten sowie bei Unfällen auf Wander- und Schlittelwegen.
Eine Haftung der BBF/LUFAG ist ausgeschlossen für Unfälle infolge
- Missachtung von Markierungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
- Missachtung von Weisungen und Warnungen des Bahnpersonals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
- Missachtung der Warnung vor Lawinen
- fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
- ungenügender Pistenpräparierung
Die BBF/LUFAG empfehlen allen Ticketkäufern für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Haftpflichtversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.
11.1 VIP-Gondel
Die Reservation der VIP-Gondel kann bis 48 Stunden vorab kostenlos storniert werden, danach wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt.
11.2 GipfelFrühstück
Die Anmeldung für das GipfelFrühstück via Anmelde-Formular ist verbindlich. Bei Unfall oder Krankheit können Sie uns Ihr Artzeugnis zukommen lassen, damit wir Ihre Anmeldung stornieren können. Bei nicht Erscheinen wird das GipfelFrühstück nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, würden Sie am Vortag per Mail oder Tel. (SMS) darüber informiert werden. In diesem Falle würden keine Kosten für Sie entstehen.
11.3 Stellplatz Flumserberg Open Air
Die Anmeldung für den Stellplatz am Flumserberg Open Air via Anmelde-Formular ist verbindlich. Bei Unfall oder Krankheit können Sie uns Ihr Artzeugnis zukommen lassen, damit wir Ihre Anmeldung stornieren können. Bei nicht Erscheinen wird keine Rückerstattung der Einzahlung gewährt.
Die Ausrüstung/Bekleidung der Passagiere muss den örtlichen Gegebenheiten und Witterungsbedingungen angepasst sein. Dies gilt im speziellen bei Nachtfahrten und ausserbetrieblichen Fahrten.
Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Für alle unter diesen AGB mit den BBF/LUFAG abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist 8890 Flums.