Auszug aus den Tarifbestimmungen
Tickets sind persönlich und nicht übertragbar (exkl. 5-/10-Tages-Wahl-
& Punktekarten pro Tag von einer Person nutzbar).
Nachträglicher Umtausch nicht möglich. Verlängerung
von Tickets ab 5 Tagen möglich. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.
Rückerstattungen erfolgen lediglich bei Unfall und nur bei Tickets ab
2 Tagen, sofern ein Arztzeugnis vorliegt und Ticketrückgabe vor Saisonende nach Unfall erfolgt. Vorzeitige Abreise, Betriebseinschränkungen, ungünstige
Wetter- und Schneeverhältnisse geben kein Anspruch auf Rückerstattung.
Ein reduzierter Bahnbetieb in der Vor- und Nachsaison bleibt vorbehalten.
Die Ticket-Gültigkeit beschränkt sich auf Betriebszeiten von 8.00 bis 18.00h.
Ticket-Missbrauch (Wiederverkauf, Übertragung) hat den sofortigen Entzug
ohne Entschädigung zur Folge. Zusätzliche Bearbeitungsbegühr von CH 150
für Umtriebe. Alle Tickets werden bei den Drehkreuzen automatisch
kontrolliert. Zusätzlich erfolgen Sichtkontrollen. Für Personen- und Sach-
schäden, die durch Nichtbeachtung von Hinweisen oder eigene Unacht-
samkeit entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt. Huckepacktransport für
Kinder ist untersagt. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen der BBF/LUFAG AG.
Mit dem Kauf eines Tickets wird der Inhalt der Tarifbestimmungen akzeptiert.
Beförderung von Funsportgeräten
Funsportgeräte aller Art (Snowbikes) werden gemäss SKUS-Richtlinien und aus Sicherheitsgründen nur noch an den Anlagen D1 - D4 transportiert.
Beförderung von Kindern <1,25m auf Sesselbahnen
Bei der Beförderung von Kindern mit einer Körpergrösse kleiner als 1,25m sind nachfolgende Bestimmungen sowie die Regeln zur Benutzung von Sesselbahnen zu beachten:
Kinder
- Kinder dürfen auf einem Sessel nur in Begleitung von deren Verantwortlichen oder einer Begleitperson befördert werden. Diese müssen unmittelbar neben den Kindern sitzen; es darf kein Leerplatz entstehen
- Es dürfen höchstens zwei Kinder nebeneinander sitzen
- Jedes Kind gilt als eine Person. Jedoch darf ein einziges Kleinkind auf dem Schoss eines Verantwortlichen befördert werden, wenn sich der Schliessbügel noch richtig schliessen lässt. In diesem Fall darf der Verantwortliche keine weiteren Kinder begleiten
Verantwortliche
Verantwortlich für die Kinder sind die Eltern oder die Personen, denen die Eltern die Aufsicht übertragen haben (Freunde, Skilehrer).
- Der Verantwortliche hat die Aufgabe zu beurteilen, ob ein Kind fähig ist, eine Sesselbahn zu benutzen und sich entsprechend zu verhalten. Er muss dem Kind die Regeln zur Benutzung einer Sesselbahn und die erforderlichen Verhaltensweisen - auch bei Stillstand der Anlage - erklären.
- Im Fall einer begleiteten Gruppe muss der Verantwortliche für die Gruppe dafür sorgen, dass die Verteilung der Kinder auf die einzelnen Sessel und Sitzplätze unter Einhaltung der organisatorischen Massnahmen des Betreibers erfolgt. Er muss rechtzeitig vor dem Einstieg auch dafür sorgen, dass die als Begleiter ausgewählten Fahrgäste einverstanden sind
Tarifangaben
Die Preise sind in Schweizer Franken (CHF) inkl. MWSt
angegeben. EURO-Preise auf Anfrage. EUR Bargeld nur an Hauptkassen Tannenboden, Tannenheim und Unterterzen. EUR Rückgeld in CHF. Preisänderungen/
Kursanpassungen bleiben vorbehalten. Zahlungsmittel: Neben Bargeld in CHF, EUR & RekaCheques akzeptieren wir ohne Aufpreis Debit-Karten (maestro, PostCard, VisaPay & RekaCard) und Kreditkarten (Mastercard & Visa). Keine Diners- & AmericanExpress-Karten. Kreditkartenzahlungen nur in CHF.
DirectAccess
Berührungsloser Zutritt mit KeyCard „Flumserberg“ & „Meilen-
weiss“ sowie Swatch Access-Uhr. KeyCard-Depot CHF 5. Rücknahme durch
Chipautomaten an Talstationen, Restaurants, Autobahnraststätten Glarnerland
& Walensee und Zürcher Bäckereien. KeyCard Eintausch bei Ostschweizer Gebieten Elm, Braunwald, Pizol, Obertoggenburg, Atzmännig und Malbun. Keine Rücknahme von beschädigten und beschriebenen KeyCards.
Allgemeine Geschäftsbedingungen BBF-LUFAG